Holzschutzmittel: geschütztes Holz – gesundheitsgeschädigte Bewohner

Die massenhaft und bedenkenlos eingesetzten Holzschutzmittel der 1960er, 70er und 80er Jahre führten zum größten Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte. Und zu einem Skandal: Die Justiz hat „die Geschädigten im Regen stehen gelassen und der Wirtschaft einen Gefallen getan“, sagt der damals verantwortliche Staatsanwalt Erich Schöndorf.

Hören Sie den Beitrag als Audio-Podcast. Gesprochen von Malte Friedrich.

Der Holzschutzmittel-Prozess

Die Anklage: Den beiden Geschäftsführern des marktführenden Holzschutzmittelherstellers DESOWAG wurde vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum 1978/79 fahrlässig und seit 1979 vorsätzlich gefährliche Körperverletzung begangen. Der Tatbestand: Sie hatten gesundheitsschädliche Holzschutzmittel in den Handel gebracht und damit die Gesundheit abertausender Menschen stark geschädigt. Und das, obwohl ihnen die Gefährlichkeit bekannt gewesen sei.

Xyladecor und Xylamon waren die Namen der Mittel, die Millionen ahnungslose Hausbesitzer, voller Vertrauen in Hersteller und Behörden, in ihre Häuser einbrachten. Sie waren überzeugt, mit dem Schutz ihres Holzes zu Hause etwas Gutes zu bewirken. Suggerierten doch aufwendige Werbekampagnen eine angeblich unbedingte Notwendigkeit, das Holz vor Insekten- und Pilzbefall zu schützen. Selbst der Gesetzgeber griff ein: Zwischen 1956 und 1989 musste laut rechtsgültiger Norm das Holz aller neu erstellten Gebäude mit Holzschutzmitteln behandelt werden. Und das, obwohl bereits 1952 über Todesfälle in Verbindung mit PCP und Lindan berichtet wurde – eben jenen Bioziden, von welchen die Schutzwirkung vor Insekten und Pilzen bei Xyladecor und Xylamon ausging.

Keine Wirkung ohne Nebenwirkung

PCP, kurz für Pentachlorphenol, war das am meisten in Holzschutzmitteln eingesetzte Fungizid. Bis zu seinem Verbot 1989 erfolgte der Einsatz in großen Mengen. Man geht davon aus, dass fünf bis sechs Millionen Häuser mit der hochgefährlichen, eindeutig krebserzeugenden Chemikalie behandelt wurden. In vielen Fällen war das eingesetzte PCP zusätzlich mit Dioxin verunreinigt – einem der gefährlichsten Gifte, das die Menschheit je entwickelt hat. Skandalös: Noch 5 Jahre vor dem Verbot von PCP wurde das Gift vom Bundesgesundheitsamt als „sicher nicht krebserregend“ eingestuft.

Lindan, ein Insektizid und potentes Neurotoxin, war ein weiterer gefährlicher Bestandteil der Holzschutzmittel. Aufgrund seiner toxischen Eigenschaften darf Lindan seit 1984 in Deutschland nicht mehr hergestellt werden. Seine Verwendung war aber noch bis 2007 in der EU erlaubt.

Holzschutzmittel sollten sicher vor Holzwurmbefall schützen.
„Xylamon Holzwurm-Tod ist ein sicheres Mittel für die Holzwurmbekämpfung. Es schützt gleichzeitig vor Neubefall“, war nebst einem lächelnden Männchen mit Daumen hoch auf dem Produkt der DESOWAG zu lesen.

So haben also die hochtoxischen Inhaltsstoffe PCP und Lindan nicht nur Holzwurm und Pilz zur Strecke gebracht, sondern auch die Gesundheit mehrerer hunderttausend Menschen allein in den alten Bundesländern geschädigt.

Vergiftetes Holz

Bei dem verwendeten Giftcocktail aus PCP, Lindan und Dioxin handelt es sich um schwerflüchtige Schadstoffe. Anders als bei leichtflüchtigen Schadstoffen, bleiben Schwerflüchter weitgehend am Material gebunden.

So ist die Gesundheitsgefahr durch Holzbalken, Holzverkleidungen und Dachstühle auch heute, lange nach Verbot der hochgefährlichen Inhaltsstoffe, gerade in Altbauten ein häufiges Problem.

In etwa jedem zweiten Haus in Deutschland sind die gefährlichen Holzschutzmittel eingebracht worden. Daher finden sich auch Jahrzehnte nach ihrer Anwendung bei Innenraumuntersuchungen regelmäßig hohe Werte von PCP und Lindan.

Für Dachstühle waren die gefährlichen Holzschutzmittel über 3 Jahrzehnte gesetzlich vorgeschrieben.
Behandeltes Holz kann bis zu 1000 mg/kg PCP enthalten. Mit der Anwesenheit von Dioxinen ist zusätzlich zu rechnen.

Vorsicht bei Sanierungen!

Große Gefahren lauern bei Sanierungen. Wird behandeltes Holz konventionell abgeschliffen, kommt es zur Freisetzung enorm hoher Schadstoffmengen. Aber auch energetische Sanierungen bergen ein Problem: Seit einigen Jahren werden ältere Häuser aufgrund von Energiesparprogrammen gedämmt und luftdichtere Gebäudehüllen forciert. Sind jedoch in den Gebäuden Holzschutzmittel oder andere Gifte angewendet worden, so kann dies gravierende Folgen haben: Es findet kaum mehr Luftwechsel statt und die Konzentration der Schadstoffe im Innenraum steigt.

Ruinierte Gesundheit

Gravierende Gesundheitsschäden bei zahlreichen Betroffenen führten zur Gründung der Interessengemeinschaft der Holzschutzmittel-Geschädigten (IHG) im Mai 1983. Diese stellte 1984 Strafanzeige gegen die Hersteller. Nach 5 Jahren Ermittlungsarbeit wurde 1989 eine rund 650 Seiten umfassende Anklageschrift vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft war 2300 Strafanzeigen und hunderten dramatischen Leidensgeschichten nachgegangen. Doch zunächst ohne Erfolg: Im Juli 1990 hat das Landgericht Frankfurt/Main die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt, ohne überhaupt in eine Beweisaufnahme einzutreten. Der Nachweis der Kausalität sei »nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung zu fordernden Sicherheit zu erbringen«, hieß es.

DESOWAG Geschäftsführer Hagedorn entschied sich für eine “ Vorwärtsstrategie“: „Wenn wir die Packungen ändern, machen wir doch im Nachhinein auf die Giftigkeit aufmerksam.“

Heute zeigen wissenschaftliche Arbeiten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Holzschutzmitteln sowie Untersuchungen von Geschädigten, dass für ihre vielen Beschwerden und Erkrankungen die toxischen Holzschutzmittel eine verursachende, auslösende oder verstärkende Rolle spielen. Manche Betroffene erlitten akute Gesundheitsschädigungen während der Verarbeitung. Andere bekamen durch die jahrelangen Ausgasungen chronische Vergiftungen. Organische Spätschäden zeigen sich vielfach erst nach 20 bis 30 Jahren. Dies ist besonders tragisch. Und treten Symptome schleichend oder erst lange Zeit nach der Holzbehandlung auf, werden sie meist nicht mit den Auslösern in Zusammenhang gebracht.

Bei behandelten Hölzern befinden sich die Gifte in der äußeren Schicht des Materials.
In Holzschutzmitteln lag ein Mischungsverhältnis PCP mit Lindan von 10:1 vor. Etwa 90 % der Gifte befinden sich in den äußeren 3-5 mm der behandelten Hölzer. Die daraus resultierende Belastung der Raumluft kann zu erheblichen Sekundärkontaminationen der Raumausstattung führen.

Die Liste der Schädigungen durch Biozide ist lang

So reicht die Palette von psychopathologischen Symptomen über neurologische, dermatologische zu allgemeinen und internistischen Symptomen. Seit 1990 ist PCP als eindeutig krebserregend eingestuft. Es ist fruchtschädigend, neuro- ,immun- und lebertoxisch, steht in Verdacht, die Fruchtbarkeit zu schädigen und das Erbgut zu verändern.

Auch Lindan gilt als krebserzeugend. Es ist ein potentes Neurotoxin. Es steht in Verdacht Nervenschädigungen, Parkinson und Multiple Sklerose auszulösen, zu Veränderungen der inneren Organe und der Blutbildung zu führen und hat Auswirkungen auf das Immunsystem.

Die Aufnahme der Gifte geschieht vor allem über die Haut und die Atmungsorgane. Bis heute ist nicht völlig geklärt, wie die Mittel auf den menschlichen Körper wirken.

Analysemöglichkeiten

Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Haus die gefährlichen Holzschutzmittel angewendet wurden, bringt eine baubiologische Analyse Klarheit. Betroffen sein können alle in Innenräumen verbauten Hölzer. Häufig wurde das gesamte Holz der tragenden Konstruktion, wurden Fenster, Türen, Zargen, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußböden, Treppen bis hin zu Möbeln mit dem Giftcocktail behandelt. Je nach individueller Situation können Material-, Staub- oder Raumluftproben genommen und analysiert werden. Besonders für PCP gibt es eindeutige Richt- und Grenzwerte, sodass sowohl Gesundheitsgefahren als auch Maßnahmen klar definiert sind.

„Die Geschichte geht weiter und fängt wieder von vorne an“

sagt Erich Schöndorf, der Staatsanwalt und Ankläger des Xylamon-Prozesses. Ende 1991 wurde seiner Beschwerde schließlich stattgegeben und das Gerichtsverfahren endlich zugelassen.

Nach insgesamt 12 ½ Jahren und 3 Urteilssprüchen endete der Strafprozess mit einer Einstellung des Verfahrens im November 1996. Die beiden Angeklagten mussten eine Geldbuße von jeweils 100.000 DM (ca. 50.000 €) an die Gerichtskasse zahlen. Die Fa. BAYER AG und die Deutsche Solvay GmbH mussten als Eigentümer der DESOWAG 4 Millionen DM (ca. 2 Millionen Euro) an die Universität Gießen überweisen, um dort einen Lehrstuhl für Toxikologie der Innenraumluft einzurichten. Somit ist der Prozess mehr als glimpflich für die beiden Angeklagten ausgegangen – als Begründung führte der Richter u. a. das fortgeschrittene Lebensalter der angeklagten Geschäftsführer an. Für die Geschädigten war es ein fataler Ausgang. Denn nur ein Schuldspruch hätte ihren Klagen auf Schadensersatz Erfolgsaussichten gebracht.

Staatsanwalt Schöndorf hat über ein Jahrzehnt für die Geschädigten gekämpft, aber auch gegen seinen Arbeitgeber, die Justiz. Mehrfach wurde von ihm gefordert, das Verfahren einzustellen, doch Schöndorf ließ sich nicht kleinkriegen. Nach Ende des Prozesses verließ er den Justizdienst. Er wurde Professor für öffentliches Recht und Umwelt.

Vergessen bleiben die Opfer der PCP- und lindanhaltigen Holzschutzmittel. Sie sind mehrfache Opfer eines Skandals: gesundheitlich, finanziell, gesellschaftlich und menschlich.

Legal vergiftet, dann vergessen – von Menschen und Ratten

Die spannende Dokumentation des SWR (45 Min.) Die Holzschutzmittel Opfer – Legal vergiftet, dann vergessen ist absolut sehenswert. Tausende Menschen wurden damals krank. Und es gibt neue Opfer. Der Film schlägt einen Bogen vom Xylamon-Prozess zu den Inhaltsstoffen heutiger Holzschutzmittel.

Staatsanwalt Erich Schöndorf (1947-2023) kämpfte trotz vielfacher Widerstände als Staatsanwalt für die Opfer der Holzschutzmittel. Der Prozess nahm ein bitteres Ende. Erich Schöndorf verließ nach Prozessende den Justizdienst und wurde Aufklärer.

Besonders lesenswert ist das Buch von Erich Schöndorf Von Menschen und Ratten. Über das Scheitern der Justiz im Holzschutzmittelskandal.

Schöndorf erzählt seine mehr als 12 Jahre andauernde Kraftprobe, berichtet von geschickt geknüpften Netzwerken, gekaufter Wissenschaft, korrupter Politik und willfähiger Justiz. Der Holzschutzmittel-Prozess hat gezeigt, dass die Justiz keine angemessene Antwort auf die gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts hat. Sein Buch versteht sich als Plädoyer für die Rückgewinnung justizieller Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen und ist somit auch heute hochaktuell.

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8 Antworten auf „Holzschutzmittel: geschütztes Holz – gesundheitsgeschädigte Bewohner“

  1. Für diese Krankheiten ist ein Arbeitsmediziner zuständig, evtl. mit einem 109 Gutachten.

    Merkblatt BK1317. Lösungsmittelbedingte Polyneuropathien verbessern sich nach Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit häufig, nicht selten bleibt die lösungsmittelbedingte Polyneuropathie jedoch klinisch nach Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit konstant oder verschlechtert sich (1, 4, 5, 11, 12, 14). Eine Persistenz oder eine Verschlechterung der Erkrankung nach Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit schließt eine Verursachung durch Lösungsmittel nicht aus Sind Nervenschäden berufs- und lösemittelbedingt muss die zuständige Berufsgenossenschaft Schadensersatz in Rentenform leisten. Das alte Merkblatt war als gefälscht zu bezeichnen, weil sich Lösemittelbedingte Nervenschäden, gemäß diesem Merkblatt, angeblich nach Expositionsstopp nicht weiter entwickeln könnten und nach spätestens zwei Jahren vollständig ausgeheilt sein müssen.

    Im neu überarbeiteten Merkblatt ist nun Jahrzehnte altes Wissen zu lesen, nämlich dass Lösemittel bleibende Nervenschäden hervor rufen, die sich auch fortentwickeln, d.h. sich verschlimmern können. Mit dem nachweislich falschen Argument, Lösemittel können keine bleibende Nervenschäden verursachen, waren in der jüngsten Vergangenheit Tausende Anträge auf Rentenzahlungen von Seiten der Berufsgenossenschaften abgelehnt worden. Auch nach Erscheinen des neuen Merkblattes zur BK 1317 hielten sich zahlreiche Berufsgenossenschaften nicht an die Vorgaben des neuen Merkblattes, sondern wandten weiterhin rechtswidrig das alte gefälschte Merkblattes an und verweigerten eine Entschädigung.

    Nun hat sich das Bundessozialgericht mit diesem Thema befasst und eine weittragende Entscheidung (AZ. 2 B U 5/05 R) getroffen: Nervenschäden sind auch dann als berufsbedingt anzuerkennen, wenn die Diagnose Polyneuropathie (mehrfacher Nervenschaden) oder Enzephalopathie (Hirnschaden) erst mehrere Jahre nach dem letzten Lösemittelkontakt gestellt wurde. Der Inhalt des neuen Merkblattes zur BK 1317 ist für die Berufsgenossenschaften also bindend.
    Ute Freudenberg berichtet in der MDR-Talkshow auch, dass es einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und einem Holzschutzmittel gebe, das sie zwölf Jahre lang in ihrer Wohnung in Düsseldorf Tag und Nacht eingeatmet habe, weil ihr damaliger Mann dort Möbel restauriert habe. In ihrem Körper funktioniere das Gen, dass Giftstoffe verarbeite nicht, habe ihr ein Arzt erklärt. „Da gibt es einen Zusammenhang, weil mein Gehirn ist mit Schwerme tallen vergiftet“, berichtete Freudenberg. Sie hat einen guten Neurologen gehabt, der eine PET oder SPET- RT auswerten konnte.

    MfG
    Helmut

  2. Liebe Frau Perner Neidhardt,
    Vielen Dank für den wichtigen Beitrag zum Thema Holzschutzmittel/ Fertighäuser und den Holzschutzmittel Prozess!
    Ich bin selber betroffen. Das Gebäude in dem ich gearbeitet habe, war ein Fertighaus aus den 70 Jahren der Firma Streif. Was wir Mitarbeiter natürlich nicht wussten.
    Ich habe kerngesund dort angefangen und schon nach kurzer Zeit diffuse bis chronisch werdenden Beschwerden bekommen, die mit der Zeit immer stärker wurden.
    Ich habe 5 Jahre und 35 Ärzte benötigt, um auf die Ursache zu kommen: Chronische Vergiftung
    Mein damaliger RA Herr Mehrgardt (Holzschutzmittel Prozess) hat meinen Arbeitgeber aufgefordert bestimmte Messungen auf verschiedene Stoffe zu machen. Diese wurden abgelehnt, eigene nicht zugelassen, Beweissicherungsverfahren abgewiesen.
    Meine Klagen laufen weiter, nur ist Herr Mehrgardt leider verstorben und ich stehe kurz vor der Aufgabe….

  3. Unter welches Merkblatt fällt die Berufskrankheit Parkinson?
    Mein Verfahren ist in Ruhestellung.

    Unfallversicherung 20. März 2024 Empfehlung für neue Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ beschlossen
    Landessozialgericht – Berufskrankheit
    Pflanzenschutzmittel Pestizide Lindan 2,4 D (Dioxine) Carbamate, chlorierte Kohlenwasserstoffe Phosphorsäureester, Pyrethroide Quecksilber
    Morbus Parkinson Anerkennung als Berufskrankheit

    Pestizide werden in 3 Funktionsgruppen unterteilt:
    1. Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel)
    2. Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel)
    3. Insektizide (Insektenvertilgungsmittel)
    Als Anwendungstag wird ein Tag gewertet, an dem die versicherte Person mindestens eine der folgenden Tätigkeiten selbst ausgeübt hat, unabhängig von der Tätigkeitsdauer an diesem Tag:
    • eigene Vor- und Nachbereitung der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln oder
    • eigenes Ausbringen der chemischen Pflanzenschutzmittel, auch Störungsbeseitigungen können Berücksichtigung finden.
    Es werden Tätigkeiten mit einer dermalen und/oder inhalativen Exposition gewertet.

    Denn Helmut Schäfer glaubt zu wissen, was ihn krank gemacht hat: Das waren die Pestizide. Mit denen hantierte ich seit meiner Ausbildung in einem Maurerbetrieb bis 1980 und 17,4 Jahre bei der Bundeswehr, siehe meiner Toxin- Anamnese. Oft ohne Handschuhe oder Mundschutz, Schutzkleidung, seien die Giftcocktails angerührt und ausgebracht worden. Sie töteten nicht nur Schädlinge, sie gelangten wohl auch in meinen Körper. „Andere Zeiten damals“, die heute noch so sind.
    Diese Sorglosigkeit, die nicht nur auf den Ausbildungsbetrieben herrschte, sondern überall dort, wo Pestizide eingesetzt wurden, sollte Jahrzehnte später bei mir Folgen haben. Davon bin ich als der gelernte Maurer überzeugt: Die Pestizide lösten meine Polyneuropathie und Parkinson-Erkrankung aus. Nicht nur bei mir, sondern auch bei meinem damaligen Mitarbeitern.
    Forscher sehen entsprechende Zusammenhänge zwischen Krankheit und Pestizid-Einsatz als erwiesen an.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Schäfer

    1. Sehr geehrter Herr Schäfer,
      besten Dank für die Informationen zu Ihrem Fall – einmal per Mail, aber auch innerhalb der Kommentarfunktion bei meinem Artikel über Holzschutzmittel. Somit ist Ihr Text öffentlich und für andere Interessierte einsehbar.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, dass die aktuelle Empfehlung des Bundesministeriums für die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit schnell in Kraft tritt und auch Ihr Fall bald anerkannt wird. Politische Entscheidungen dieser Art sind längst überfällig! Geschädigte wie Sie sind viel zu lange alleine gelassen worden!
      Alles Gute Ihnen!

    2. Lieber Herr Schäfer,
      vielen Dank für ihren Bericht!
      Für mich sehr interessant, da ich selber 2 Prozesse führe.
      Gegen die Unfallkasse und gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber.
      Krank bin ich durch ein Fertighaus aus den 70 Jahren der Firma Streif.
      Leider ist mein Rechtsanwalt verstorben und es sieht somit sehr schlecht aus..
      Ich würde mich gerne mit Ihnen austauschen, wenn es möglich ist!
      Vielen Dank und liebe Grüße aus Bonn
      Sabine Colombetti

  4. Mein tief empfundenes Kompliment für diese sehr gut recherchierte und strukturierte Info, Frau Perner-Neidhardt. Wie oben Herr Michael Hiebold anmerkte, gab es schon vorher Skandale z. B. mit Contergan und Asbest. Die Gemeinsamkeit mit dem Holzschutzmittelskandal ist, dass sowohl die Politik als auch die Justiz erstens viel schneller und zweitens viel besser zum Schutz der Bürger hätte reagieren können. Dies wird einerseits deutlich im Buch von Eckart-Klaus Roloff/Karin Henke-Wendt, Geschädigt statt geheilt. Dort wird genau die Reaktion von Presse, Justiz und Politik aufgezeigt bei den Skandalen wie z. B. im Fall Contergan. Andererseits macht dieses Schutzdefizit auch die Antwort auf die Anfrage der Linken im Bundestag erkennbar: https://dip.bundestag.de/vorgang/anhaltende-folgen-des-holzschutzmittelskandals-in-den-1980er-jahren-verbraucherfreundliche-kennzeichnung/64435?f.deskriptor=Schadensersatz&start=200&rows=25&pos=219&ctx=d

    1. Besten Dank Herr Rechtsanwalt Lang für Ihren konstruktiven Kommentar und den Hinweis auf die sehr lesenswerte ausgezeichnete Anfrage von u.a. Frau Dr. Wagenknecht samt darauf folgender Antwort der Bundesregierung. Danke vor allem auch für Ihr unerschütterliches Engagement, wenn es um die Aufdeckung von Skandalen und vor allem um den Schutz unserer wertvollen, alten Bäume in München geht!

  5. Mir war ja überhaupt nicht klar, dass damals mit Unterstützung der Politik sehr gefährliche Substanzen in die Häuser der Bürger gebracht wurden! Das geht ja zurück bis in die 50ger, unserem deutschen Wirtschaftswunder!
    Also, nein, eigentlich nicht eingebracht nur mit „Unterstützung“, sondern mit repressalien-behaftetem Druck, wenn ich das richig verstanden habe!

    Ich dachte, der Contergan- und der Asbest-Skandal waren die einzigen großen Skandale der Pharma und Chemie, die auch noch so lange vertuscht wurden konnten.
    Nun, in die Liste der Skandale dieser „Qualität“ müssen auch noch Zigaretten bzw. die Zigaretten-Konzerne. Ich habe damit leider schlimme persönliche Erfahrung hinter mir.

    Ich dachte, dass der Raubtierkapitalismus, der gefährliche Produkte subtil bewirbt und teuer verkauft, ein Phänomen der Neuzeit ist.
    Aber bei allem, was Sie schreiben, wird mir klar, dass dieser schon viele Jahrzehnte existiert und wir Durchschnittsbürger das einfach kaum mitbekommen haben.

    Ich bedanke mich bei Ihnen sehr herzlich und ich kann sagen, es hat bei mir ein Prozess des Umdenkens begonnen.

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