Am 20. April 2023 hat die regierende Ampel-Koalition den verpflichtenden Einbau sogenannter Smart Meter (also „intelligenter“ Stromzähler) beschlossen. Auch die CSU stimmte mehrheitlich dafür. AfD und Linke lehnten den Zwangseinbau ab. Nach dem neuen Gesetz müsste nun jeder Haushalt einen Stromzähler dulden, der als Datensammler agiert und den Verbrauch automatisch an den Stromanbieter übermittelt.
Doch was sagen die Kritiker zu dieser von Industrie und Politik zwangsweise in jede Wohneinheit implementierten „Digitalisierung im Energiebereich“? Und wie sieht dies aus baubiologischer Sicht aus?
Politischer Neustart des umstrittenen Smart Meter Rollouts
Bisher war der Einbau eines Smart Meters nur für Großverbraucher und Stromeinspeiser verpflichtend. Bürger hatten die Möglichkeit, dem Einbau eines solchen Gerätes zu widersprechen. Datenschützer schlugen bezüglich der Sammlung sensibler Daten Alarm. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hatte im März 2022 gar eine Einbaupflicht für Smart Meter gestoppt. Doch mit all dem soll nun Schluss sein!
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte im Oktober 2022 an, ein Maßnahmenpaket für den politischen Neustart des Smart-Meter-Rollouts auf den Weg zu bringen. Bürokratische und rechtliche Hürden sollen nun beseitigt werden, ein entsprechendes Gesetz – wie jetzt geschehen – noch 2023 in Kraft treten.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein digitaler, vernetzter Stromzähler, der den Stromverbrauch mit Zeit und Ort verknüpft und diese Daten direkt an den Betreiber übermittelt. Smart Meter beinhalten moderne Technik, wie eine integrierte Kommunikationseinheit, welche die gesammelten Daten bidirektional überträgt. Dies bedeutet, dass sowohl vom Gerät Daten an den Betreiber übermittelt werden, als auch von dort Steuerbefehle an den Zähler gesendet werden können. Auch können die Daten mittels einer Smartphone-App ständig überwacht werden.
Politischer und wirtschaftlicher Hintergrund der Einbaupflicht
Bis 2030 soll in Deutschland 80 % des Stroms mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Doch die Produktion von Wind- und Solarstrom ist abhängig von Wind und Wetter. Mit verpflichtenden Smart Metern für alle will Habeck das Stromnetz entsprechend steuern und stabil halten: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch und dafür brauchen wir Smart Meter“, so der Minister im Januar 2023.
Mittels Smart Metern erhalten die Betreiber nun detaillierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort des Stromverbrauches. Mit diesen Informationen sind den Stromanbietern die Abrechnung dynamischer Strompreise möglich, mit welchen diese auf die schwankende Produktion von Wind– und Sonnenstrom reagieren werden.
Gefahren durch Smart Meter? Aspekte der Gesundheit, Sicherheit und Freiheit
Politisch und wirtschaftlich erfüllt das neue Gesetz seine Zwecke: Politische Versprechen von Energiewende und Digitalisierung warten dringend auf Umsetzung und Energieunternehmen wollen Profite erwirtschaften. Hierzu leisten Smart Meter einen enormen Beitrag.
Doch wurden bei der Entscheidung auch Aspekte über die wirtschaftlichen und politischen hinaus bedacht? Wurden Kritiker gehört? Mit welchen Techniken werden die Daten übertragen? Wie transparent werden unsere Gewohnheiten durch diese neue Form der Datensammlung? Gibt es Gefahren für unsere Gesundheit und unsere Freiheit?
Gesundheit
Um die gesammelten Daten zu übertragen, können Smart Meter zwei Techniken anwenden:
- Funkübertragung: Mit dem Smart Meter wird eine daueraktive Funkstation in das Wohnumfeld eines jeden Bürgers eingebaut. Es entsteht Elektrosmog.
- Datenübertragung über Powerline Communication (PLC, D-LAN): Hierbei handelt es sich um Datenübertragung mittels aufmodulierter Signale über die häuslichen, in der Regel unabgeschirmten Stromleitungen. Auch hier entsteht Elektrosmog.
Lassen sich Elektrosmogverursacher wie Handy, WLAN-Router oder DECT-Telefone von den Nutzern abschalten, so handelt es sich bei Smart Metern um Daueremittenten in unserem Wohnbereich. Sie entziehen sich komplett unserer Kontrolle und da wir alle Strom benötigen, ist es nicht möglich, auf sie zu verzichten.
Gerade elektrosmog(hpyer)sensible Menschen werden unter dieser zusätzlichen Elektrosmogbelastung – oft in unmittelbarer Nähe von Schlaf- und Aufenthaltsbereichen – leiden. Doch auch all jenen Menschen, die aus Gründen der Vorsorge Elektrosmog minimieren wollen, wird dies selbst in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich sein, denn das Gesetz erlaubt keine Widerspruchsmöglichkeit. Somit muss in Frage gestellt werden, ob das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 Abs.1 GG) hier nicht klar eingeschränkt wird.
In der gesamten politischen Diskussion zum Thema Smart Meter wurde der gesundheitliche Aspekt vollständig ausgeblendet. Und das, obwohl die Gesundheitsgefahren durch Elektrosmog hinlänglich bekannt sind. Dies ist besonders erstaunlich, denn nur knapp 2 Monate vor der Bundestagsentscheidung erschien der neueste 311-seitige Bericht des Ausschusses für Technikfolgenabschätzung mit dem Titel: „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“. Der Bericht widmet sich einer Risikoabschätzung, entzieht sich wohlweislich einer Risikobewertung und skizziert zahlreiche „Unsicherheiten“ in Bezug auf die Erkenntnislage.
Weiterer Elektrosmog entsteht übrigens bei der Nutzung von Smart Metern zur effizienten Steuerung des Stromverbrauches. Um Strom dann zu verbrauchen, wenn er ausreichend zur Verfügung steht und somit günstiger ist, werden verbrauchsintensive Geräte wie Herd, Wasch- und Spülmaschine bis hin zu Elektroautos, Kühl- und Heizanlagen mittels Funksignal über Smartphone und Smart Home gesteuert. Somit werden viele weitere Elektrogeräte Funksignale aussenden und somit noch mehr Elektrosmog produzieren.
Sicherheit
Wie alle digitalen Daten sind auch Smart-Meter-Daten durch Personen und Unternehmen mit kriminellen Absichten angreifbar. Laut Statistika belief sich der Schaden durch Datendiebstahl im Jahr 2022 allein in deutschen Unternehmen auf 202,7 Milliarden Euro. Für die letzten drei Jahre gaben fast ein Drittel der deutschen Unternehmen an, durch Datenklau einen Schaden von mehr als einer Million US-Dollar erlitten zu haben.
„Spätestens mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und einer hybriden Kriegsführung auch im digitalen Raum ist die Bedrohung durch Cyberattacken auf kritische Infrastruktur in den Fokus gerückt“, erklärt Matthias Hartmann, Mitglied des Bitkom-Präsidiums.
Da aus den gespeicherten Messwerten Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten (wie An- oder Abwesenheit) der Bewohner abgelesen werden können, sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen von potenziellem Datendiebstahl bedroht.
Freiheit
Es macht Sinn, E-Autos zu laden, wenn viel Strom produziert wird oder Wäsche zu waschen, wenn der Strom günstiger ist.
Aber denken wir weiter: Was passiert bei Stromknappheit? Wie entwickeln sich die Preise, wenn wochenlang keine Sonne scheint und / oder über längere Zeit Flaute herrscht? Was passiert bei der nächsten Energiekrise? Werden es sich im Angesicht flexibler Strompreise Geringverdiener überhaupt noch leisten können, mittags zu kochen? Muss der Familienausflug am sonnigen Wochenende ausfallen, zugunsten eines Waschtages, weil der Strom für die Waschmaschine gerade erschwinglich ist?
Das Gesetz erlaubt den Netzbetreibern ein „agiles“ Vorgehen. Dies bedeutet, dass Netzbetreiber mit Hilfe von Smart Metern größere Verbraucher aus der Ferne „netzdienlich“ steuern dürfen. Derzeit ist diese „dynamische Steuerung“ nur lokal „zur Beseitigung einer konkreten Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems“ zulässig. Doch zukünftig? Klar ist, dass der Strom vom Netzbetreiber via Smart Meter regional oder auch individuell abgeschaltet werden kann.
Netzbetreiber erhalten zukünftig sehr detaillierte Daten eines jeden einzelnen Haushalts über die Höhe des Stromverbrauches zu jeder Zeit. Momentan werden die Daten in einem Intervall von 15 Minuten erhoben. Doch sind auch sekundengenaue Erhebungen möglich, wie in den EU-Ländern Italien und Schweden bereits Usus. Hierbei handelt es sich um sehr sensible und genaue Daten, die Auskunft über die Verwendung bestimmter Geräte bis hin zur Wahl des Fernsehprogramms geben können. Entsprechende Datenschutz-Einwände wiegelt Minister Habek ab: Schließlich würden die Bürger ja „alle privaten Urlaubsbilder“ auf Facebook posten.
Dabei vergisst der Minister geflissentlich, dass das Posten von Urlaubsbildern in sozialen Medien freiwillig unternommen wird. Und: aus Facebook kann ich austreten. Meinen Smart Meter bekomme ich aber nicht mehr los.
Die Energieverbrauchskontrolle via Smart Meter könnte auch einem staatlichen Sozialkredit-System dienlich werden, welches nicht nur löbliches Einsparen von Energie belohnt, sondern auch einen zu hohen Verbrauch mittels Abschaltung oder Drosselung des Stroms sanktionieren könnte.
Kosten
Da die Kosten, die auf die Haushalte für einen Smart Meter zukommen, wohl nicht durch Stromkosteneinsparungen kompensiert werden können, Smart Meter aber „für die Energiewende unabdingbar“ sind, soll die finanzielle Belastung „nicht komplett den Verbrauchern übertragen“ werden. Privathaushalte mit geringem Stromverbrauch sollten für Smart Meter nicht mehr als 20 Euro jährlich extra zahlen, Haushalte mit Wärmepumpen 50 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für den Einbau. Ein weiterer Teil der Kosten soll durch Steuermittel getragen und somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Zudem sollen sich auch die Netzbetreiber an den Kosten beteiligen, denn diese „profitieren ja auch von den kleinteiligen Daten zu Zeit und Ort des Stromverbrauches“, verkündet das Wirtschaftsministerium.
Ein finanzielles Problem könnten zukünftig die dynamischen, von der aktuellen Stromproduktion abhängigen, Preise sein. Es kann nur gemutmaßt werden, ob zukünftig warme Mahlzeiten und Heizen an sonnenlosen, windstillen Tagen noch für jeden leistbar ist. Und wie werden sich die dynamischen Strompreise auf stromintensive Produkte niederschlagen?
Der ökologische Aspekt
Smart Meter verbrauchen selbst auch Strom. Und zwar im Mittel 26 kWh pro Jahr. Und somit dreimal so viel wie ein konventioneller Zähler. Hochgerechnet auf 53 Millionen Stromzähler immerhin ein zusätzlicher jährlicher Stromverbrauch von rund 920 000 000 kWh. Die Lebensdauer der Elektronik in Smart Metern ist zudem relativ kurz. Die Zähler müssen bereits nach 12 Jahren ausgetauscht werden. In meinen Augen ist der positive Umwelteffekt von Smart Metern sehr fragwürdig, insbesondere die Durchsetzung eines Einbauzwangs für jeden Kleinsthaushalt.
Forderung nach Widerspruchsrecht ist nötig
Smart Meter nutzen in erster Linie Politik und Energiewirtschaft. Smart Meter müssen aber auch kritisch diskutiert werden. In einem Land, das stolz ist auf seine freiheitlich demokratische Grundordnung, sollten Bürger keinen Zwängen unterworfen werden. Insbesondere wäre umfassende, unabhängige Aufklärung aller Aspekte des Smart-Meterings durch die Medien wünschenswert, damit jeder Bürger eine individuelle Entscheidung fällen kann. Der politisch gewollte Zwangseinbau ist abzulehnen.
Menschen, deren Gesundheit unter dem Einbau von Smart Metern aufgrund von Elektrosmog(hyper)sensibilität gefährdet ist, müssen unbedingt vom Gesetzgeber geschützt werden. Doch dies ist derzeit nicht vorgesehen.
Im Februar 2023 forderte Gerd Pfister, 2. Vorsitzender und Leiter der Arbeitsgruppe Smartmeter des Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V, in einem offenen Brief ein Widerspruchsrecht gegen den Einbau eines funkenden Zählers sowie gegenüber Technologien, die Datenübertragung mittels aufmodulierter Signale (PLC, D-LAN) einzuräumen und empfindliche Menschen zu schützen.
Bitte setzen Sie sich für eine entsprechende Lösung ein – im Namen von Menschlichkeit, Recht und Gerechtigkeit. Ohne Wohnung ist ein Leben in Menschenwürde schwer möglich. Helfen Sie mit, dass das neue, so wichtige Gesetz nicht manchen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Wohnen gleichsam zur Hölle macht! Ethisches Handeln gebietet, dass man anderen Menschen keinen Schaden zufügt.
Gerd Pfister aus seinem offenen Brief vom 28.2.23 an Frau Winkelmeier-Becker, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag
Sehr geehrte Frau Perner Neidhardt,
vielen Dank für Ihren ausführlichen und informativen Artikel. Besonders gut daran gefällt mir, daß Sie auf die Gefahren, welche die den Bürgern aufgezwungenen Smart Meter mit sich bringen, explizit eingehen. Sie leisten damit wertvolle Aufklärungsarbeit. Ich freue mich schon auf weitere brillante Artikel zu wichtigen Themen von Ihnen.
Hallo Frau Perner-Neidhardt,
vielen Dank für diese Informationen! In unserem Haus wurde vor einem Jahr ein Smartmeter für den Strom eingebaut. Ich hatte einige Fragen und man hat mir unter anderem gesagt, dass mein Verbrauch nur einmal im Monat automatisch abgelesen wird.
Was mir aber bisher nicht klar war, ist dass unser Anbieter ja nun eigentlich den Fuß in der Türe hat und die Zähler so umstellen kann, dass alle paar Minuten Zählerstände übertragen werden! Damit hätte ich ja einen potentiellen Dauersender in der Wohnung! Und nicht auszumachen, wenn mein Profil ausgewertet wird und es möglich ist, dass mein Strom nach „Tagesschwankungen“ berechnet werden kann…